Anweisungen des BAG

Selbst-Isolation und Selbst-Quarantäne

Hohe Ansteckungsgefahr

Durch den starken Anstieg der COVID-19 Fälle in der Schweiz ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass eine Person mit einer Atemwegserkrankung sich mit dem neuen Coronavirus angesteckt hat.

Isolation zu Hause

Bei Symptome einer akuten Atemwegsinfektion, welche durch das neue Coronavirus (SARSCoV-2) verursacht sein kann oder bei einer labordiagnostisch bestätigten Erkrankung muss keine Hospitalisierung erfolgen, da der Allgemeinzustand gut ist. Hingegen muss für mindestens 10 Tagen eine Isolation zuhause stattfinden, um andere Personen nicht anzustecken.

Selbst-Quarantäne

Im gleichen Haushalt lebende Personen oder Intimkontakte müssen sich zu Hause in Quarantäne begeben (Selbst-Quarantäne). Diese dauert ebenfalls mind. 10 Tage ab dem Zeitpunkt der Isolation der erkrankten Person. Durch die Selbst-Quarantäne wird die Übertragung des Virus auf Personen im gleichen Haushalt und in der Bevölkerung vermieden.

Anweisungen des BAG

Generelle Empfehlungen

Das BAG empfiehlt Arbeitgebern im Weiteren

  • beim Arztzeugnis kulant zu sein und es frühestens ab dem fünften Tag einzufordern.
  • die Mitarbeitenden über persönliche und arbeitsplatzbezogene Schutzmassnahmen zu informieren. Die Schutzmassnahmen müssen zudem der Verordnung und den Empfehlungen angepasst.
  • den Mitarbeitenden zu ermöglichen, nicht mehr zu Stosszeiten im ÖV zu reisen.
  • die Arbeitszeiten der Angestellten so flexibel wie möglich zu gestalten und wenn immer möglich Home Office zu ermöglichen.

Video Selbstisolation